Wieder lieferbar: Boomami Gewürzzubereitung!

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

 

 

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als Verbraucher:innen stehen Ihnen bei diesem Kauf gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Diese gelten unabhängig von eventuellen Garantien, die wir Ihnen zusätzlich anbieten.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte:

  • Dauer: 24 Monate ab Übergabe der Ware (bei Verbrauchsgütern).
  • Voraussetzung: Die Ware ist bei Übergabe frei von Mängeln. Tritt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe bestand.
  • Ihre Rechte bei Mängeln:
    1. Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten.
    2. Bei erfolgloser Nachbesserung/Ersatzlieferung oder unverhältnismäßigem Aufwand: Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
    3. Schadensersatz, sofern uns ein Verschulden trifft.

Geltendmachung der Gewährleistung:
Melden Sie Mängel bitte innerhalb von 2 Jahren nach Kauf bei uns. Wir haben das Recht, zunächst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Bei Streitigkeiten können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den stationären Handel wenden.

Hinweis zu Lebensmitteln:
Die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist keine Zusage, dass ein Lebensmittel
zwei Jahre haltbar oder verzehrfähig bleibt. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche
ist vielmehr ein bei Übergabe vorhandener oder bereits angelegter
Mangel.

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